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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

Nachfolgend kann jeder Kunde/Veranstalter/Auftraggeber, die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen und erklärt sich mit allen Punkten
aus den Geschäftsbedingungen einverstanden, sobald er mündlich oder schriftlich zu einem Angebot zustimmt, oder die Auftragsbestätigung erstellt ist.

 

1. Vertragspartner

 

• Der Kunde/Auftraggeber führt ein Geschäftsverhältnis mit Guido Weber (DJ), nachfolgend nur DJ genannt, es ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde/Veranstalter kann sich darauf verlassen, dass der DJ seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des
Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.

 

2. Anmeldung der Veranstaltung


• Der Kunde/Auftraggeber versichert, dass er die Veranstaltung bei allen dazugehörigen Behörden/Ämter angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist, und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern (CDs) und MP3-Dateien durch den DJ fällig werden können. Privatfeiern sind in der Regel von der GEMA befreit.

 

3. Leistungsumfang und Ausführung von Aufträgen

 

• Nach mündlicher Zusage, Auftragserteilung per E-Mail oder schriftlicher Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

 

• Der DJ ist in der Ausgestaltung und Ausführung seines Programms frei. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden/Veranstalter, erfolgt die Programmgestaltung. Selbstverständlich können die Gäste Einfluss nehmen, dass Wünsche geäußert werden können. Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.

 

4. Rücktritt vom Vertrag (Stornierung der Buchung)

 

• Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist möglich, es fallen dann jedoch folgende Stornokosten an:

 

- Bei Absage bis zu 8 Monaten vor dem Veranstaltungstermin, sind 30% der Gage fällig

 

- Bei Absage bis zu 4 Monaten vor dem Veranstaltungstermin, sind 70% der Gage fällig

  

- Bei Absage bis zu 2 Monaten vor dem Veranstaltungstermin, sind 80% der Gage fällig

 

- Bei Absage bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, sind 90% der Gage fällig

 

- Bei Absage am Veranstaltungstag, bei Nicht-Beginn, bei Abbruch der Veranstaltung oder Nichteinhaltung des Vertrages ist die gesamte Gage fällig.


Die Storno-Regelung greift auch bei einer Verschiebung der Veranstaltung durch den Auftraggeber.
Sollte die Veranstaltung mit Einschränkungen, die hinnehmbar sind, durchgeführt werden können, greift die Regelung ebenfalls.


Bei absolutem Verbot der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen (behördliche Anordnung ohne Selbstverschulden), findet die obige Festsetzung der
Storno-Gebühren keine Anwendung.

• Steht der DJ aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart

zur Verfügung, ist er verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Auftraggeber von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien.

• Sollte der DJ aus schwerwiegenden persönlichen und unverschuldeten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen können, wird er nach Möglichkeit bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne für die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu können. Dieser Fall entbindet den Auftraggeber vollständig von ausstehenden Zahlungen.

5. Haftung bei Schäden

• Für alle Schäden an der Musik und Lichtanlage und allen dazugehörenden Geräten, die durch den Kunden/Veranstalter, dessen Besucher oder seinen Gästen entstehen, sowie für Schäden, die durch Steckvorrichtungen, Stromleitungen entstehen, nicht den gängigen VDE-Vorschriften entsprechen, haftet der Kunde/Veranstalter im vollem Umfang. Sollten Schäden dieser Art zu Veranstaltungsbeginn entstehen, wird die volle Gage fällig.

 

• Der Kunde/Veranstalter versichert die gesamte Technik, wenn sie schon gewisse Tage vor der Veranstaltung aufgebaut, sie zwischen zwei oder mehreren Tagen am Veranstaltungsort stehen bleibt, bis hin zum Abbau der Technik nach dem letzten Veranstaltungstag. Der Kunde/Veranstalter haftet bei Diebstahl, Vandalismus, Feuer-, und Wasserschaden oder sonstige Schäden an der gesamten Technik im vollen Umfang für die gesamte Licht und Tonanlage, Zubehör und weiteren Aufbauten zum Neupreis.

 

• Der DJ übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Gehörschäden bei den Kunden, Gästen, Servicekräften und Musikbestellern.

Achten Sie bitte auf ihre Kinder und Kleinkinder und halten Sie ausreichend Abstand von den Lautsprechern.

 

6. Auf- und Abbau / Besonderheiten am Veranstaltungsort

• Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und stellt einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung oder ihm werden die Parkkosten in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen und haftet allein für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

 

• Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton- & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung durch den DJ oder eine beauftragte Firma. Der Aufbau muss ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich sein. Der Auftraggeber oder die Gäste haben keine Befugnis, die Technik ohne Erlaubnis vom DJ selbstständig zu bedienen oder auf- und abzubauen.

• Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V Schuko sowie ausreichend sichere Stellfläche für das

DJ-Equipment zur Verfügung stehen. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die technische Anlage vom DJ zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden. Bei Aufträgen im Freien trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz muss Trockenheit und eine Temperatur von mindestens 10°C gewährleisten.

7. Verpflegung

• Der Auftraggeber verpflichtet sich, den DJ über die Veranstaltungsdauer entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) und angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

als zwingend vereinbart.

9. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,

bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame

und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

 

Guido Weber /// Tape Two Agency . Isestr. 87 . D-20149 Hamburg

Mobil: + 49 (0) 171/496 00 31 . E-Mail: info@tape-two.de

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